Im Bereich Wasserbau kann zum Beispiel der gebietliche Hochwasserschutz oder der naturnahe Ausbau von Gewässern gefördert werden.
Im Bereich Gewässerökologie werden die naturnahe Entwicklung, der Erwerb von Gewässerrandstreifen, die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit sowie Gewässerentwicklungskonzepte und -pläne gefördert.
Förderanträge sind von den betroffenen Kommunen in 4-facher Ausfertigung beim Landratsamt, Umweltschutzsamt einzureichen.
Antragsformulare finden Sie unter dem Begriff "Förderungen" hier
Dem Zuwendungsantrag sind die im Antragsformular angegebenen Nachweise und Unterlagen beizufügen.