Boden ist keine tote Materie. Im Gegenteil: In einer Hand voll Erde (Oberboden/Humus) tummeln sich mehr Lebewesen als Menschen auf unserer Erde. Und wer glaubt, Böden gebe es in unbegrenzter Menge, der irrt. Sie sind eine endliche Ressource und nicht künstlich vermehrbar. Böden kommen in unserer Natur- und Kulturlandschaft in großer Vielfalt vor. Boden ist nicht gleich Boden! Als Teil des Ökosystems übernehmen die Böden wichtige Funktionen. Diese sind
Also Gründe genug, um mit unserer Lebensgrundlage “Boden“ sparsam und schonend umzugehen.
Böden werden von uns aber auch als
genutzt.
Derzeit werden innerhalb der gesamten Bundesrepublik täglich über 100 ha Boden überbaut; davon in Baden-Württemberg mehr als 10 ha täglich. In Baden-Württemberg fallen jährlich 30-40 Millionen Tonnen Erdaushub an. Diese Mengen füllen die Waggons eines Zuges, der die halbe Welt umspannt. Durch unsachgemäßen oder allzu sorglosen Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen wurde der Boden vielerorts verunreinigt (Altlasten). Ferner werden über die Atmosphäre Schadstoffe in den Boden eingetragen.
Böden brauchen unseren Schutz! Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sollen die Funktionen des Bodens gesichert oder wiederhergestellt werden. Das BBodSchG und die BBodSchV regeln die Anforderungen bei der Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, altlastenverdächtiger Flächen, schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten sowie die Anforderungen an die Gefahrenabwehr durch Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen, Anforderungen an die Sanierung und Anforderungen zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen.
Wichtig ist auch der sparsame und schonende Umgang mit dem Boden. Dies bedeutet bei baulichen Flächeninanspruchnahmen insbesondere, dass die Flächenversiegelung bei Anstreben der optimalen baulichen Verdichtung auf das unvermeidbare Maß beschränkt wird.
Des weiteren hat sich jeder der auf den Boden einwirkt so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Relevante Sachverhalte:
Weitere Hinweise zur "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" finden Sie im Leitfaden für Planung und Gestattungsverfahren - Heft 31 der Reihe Luft, Boden, Abfall - der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, 02.2010.