Im gewerblichen Bereich wird Wasser für Kühl-, Spül- und Waschzwecke verwendet. Soweit ein Bezug aus der öffentlichen Wasserversorgung ausscheidet erfolgt die Entnahme aus dem Grundwasser (Brunnenschächte) und/oder aus Oberflächengewässern (Quellen, Bach- und Flussläufe). Kühlwasser kann im Kreislauf geführt und über Wärmetauscher abgekühlt werden. Die Rückführung von Kühlwasser in Oberflächengewässer führt stets zu dessen Erwärmung und ist für das Gewässer mit seinen Lebewesen belastend.
Das Entnehmen von Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer außerhalb des "Gemeingebrauchs" stellt eine Benutzung nach § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedarf ebenso wie die Rückführung von Kühlwasser in ein Gewässer nach § 8 WHG einer Erlaubnis oder Bewilligung. Für das Entnehmen von Wasser ab einer bestimmten Menge wird ein Wasserentnahmeentgelt erhoben. Hier die "Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts" Link
Zuständige Behörde:
Landratsamt Rottweil, Umweltschutzamt
Folgende Planunterlagen sind für den Erlaubnisantrag in 4-facher Fertigung mit dem Antrag einzureichen:
Mindestens 2 - 3 Monate aufgrund Beteiligung anderer Behörden.
Je nach Anlagengröße und Entnahmemenge ab 300,00 Euro.