Dienstleistung

Teiche - Fischteiche

Fischteiche sind natürliche oder künstlich angelegte Gewässer, in denen zu Hobbyzwecken oder aus gewerblichem Interesse Fische eingesetzt, aufgezogen, gehalten und entnommen werden.

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Team
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Verfahrensablauf

Soll ein neuer Fischteich angelegt oder ein vorhandener wesentlich geändert werden, wird dringend empfohlen sich rechtzeitig vorher mit dem Umweltschutzamt in Verbindung zu setzen.

Die Speisung eines Fischteiches mit Grund-/Oberflächenwasser stellt regelmäßig eine Benutzung nach § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedarf ebenso wie die Einleitung des Überlaufwassers in ein Gewässer einer Erlaubnis nach § 8 WHG.

Zum Ablassen und Abfischen von Weihern bitten wir das Merkblatt "Merkblatt zum Ablassen und Abfischen von Weihern" zu beachten. Hier der Link

Zuständige Behörde:

Landratsamt Rottweil, Umweltschutzamt

Anmerkung: Kleinere Gartenteiche, die mit Folien oder Kunststoffwannen abgedichtet sind, bedürfen grundsätzlich keiner Erlaubnis.

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Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind in 4-facher Ausfertigung erforderlich:

  • Formloser Antrag
  • Übersichtslageplan M 1 : 2 500
  • Lageplan M 1 : 500 (Beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitte, Leitungen, Entnahmestellen)
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Frist/Dauer

Mindestens 2 - 3 Monate aufgrund Beteiligung anderer Behörden.

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Kosten/Leistung

Je nach Größe und Aufwand ab 200,00 Euro.

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Zugehörigkeit zu