Biogasanlagen dienen der Erzeugung von Gas durch Vergärung von organischer Substanz/Biomasse wie Gülle, Festmist, nachwachsende Rohstoffe. In der Regel wird das entstandene Gas in einem Blockheizkraftwerk zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt.
Maßgebend für den Gewässerschutz zum Bau und Betrieb von Biogasanlagen sind die Bestimmungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie die entsprechenden Arbeits- und Merkblätter.
Das Landratsamt, Umweltschutzamt ist grundsätzlich für wasserwirtschaftliche, fachtechnische Fragen bei Biogasanlagen einzelner Landwirte zuständig. Das Landratsamt, Gewerbeaufsichtsamt ist bei Firmierungen zur Energieerzeugung und bei allen Anlagen auch für den Arbeits-/Immissionsschutz Ansprechpartner.
Die Anlagen bedürfen einer bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
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