Dienstleistung

Abfall - Beförderungserlaubnis, Betriebsnummer

Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen ("Sonderabfällen") benötigen bei der Entsorgung/im Nachweisverfahren eine Betriebsnummer.

Für die Erteilung einer Betriebsnummer ist in Baden-Württemberg die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, mit Sitz in Fellbach zuständig. Die Erteilung einer Betriebsnummer ist gebührenpflichtig.

Anträge auf Erteilung einer Betriebsnummer nimmt auch die untere Abfallrechtsbehörde im Landratsamt entgegen; die Anträge werden dann an die Sonderabfallagentur (in diesem Fall gebührenfrei) weitergeleitet.

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Kontakte
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Rechtsgrundlage

§ 24 Abs. 1 Ziffer 1, lit c) des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz von Baden-Württemberg i. V. m. der Nachweisverordnung des Bundes.

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