Straßenverkehr - verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen)

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Aufstellung eines Gerüstes, Aufstellung eines Autokranes und so weiter) müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Eventuell müssen die Verkehrsteilnehmer umgeleitet werden.

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Team
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Bei Antragstellung nach § 45 Abs. 6 StVO sind vom Unternehmer Angaben über die Art der benötigten Sperrung (zum Beispiel teilweise-, halbseitige- oder Vollsperrung) mit genauer Straßen- und Ortsangabe und den beantragten Zeitraum zu machen. Hierzu ist gegebenenfalls eine Lageplanskizze sowie ein Verkehrszeichenplan beizufügen. Auch ist der verantwortliche Bauleiter der Baufirma mitzuteilen.

Zuständigkeit:

Das Landratsamt Rottweil ist zuständig für alle klassifizierten Straßen im Kreisgebiet sowie die nicht klassifizierten Straßen in allen Gemeinden und Städten des Landkreises außer den Großen Kreisstädten Schramberg und Rottweil (mit deren Stadtteilen), die insoweit eigene Zuständigkeit haben.
Ferner hat die Stadt Oberndorf am Neckar in ihrem Bereich (mit den Stadtteilen) eigene Zuständigkeit bei den Gemeindestraßen.

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Frist/Dauer

Die Antragstellung hat frühzeitig vorher zu erfolgen.

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung richtet sich nach Art, Größe und Geltungsdauer der Baustelle, sowie dem Zeitaufwand der Bearbeitung und Ausstellung.

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Zugehörigkeit zu