Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl besitzen, erhalten einen Parkausweis für Parkerleichterungen, der innerhalb der EG gültig ist.
Seit Mai 2001 gibt es auch einen Parkausweis für besondere Gruppen Schwerbehinderter in Baden-Württemberg mit eingeschränktem Nutzungsumfang. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Unteren Straßenverkehrsbehörde.
Über das Portal service-bw können Sie den erstmaligen Antrag auf "Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen" stellen, nachdem Sie dort eine einmalige Registrierung durchgeführt haben.
Zuständigkeit:
Das Landratsamt Rottweil ist zuständig für alle Gemeinden und Städte des Landkreises außer den Großen Kreisstädten Schramberg und Rottweil (mit deren Stadtteilen), die eigene Zuständigkeit haben.
Personen mit den Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis haben vorzulegen:
Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.