Für die Erteilung einer entsprechenden Ausnahme aus gesundheitlichen Gründen ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung sowie ein Antrag erforderlich.
Das Landratsamt Rottweil ist zuständig für alle Gemeinden und Städte des Landkreises außer den Großen Kreisstädten Schramberg und Rottweil (mit deren Stadtteilen), die eigene Zuständigkeit haben.
Die Ausstellung ist gebührenpflichtig.