Internationaler Führerschein

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

Hinweis: In welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.

GÜLTIGKEIT

  • drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet
    • Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall.

Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.

VERFAHRENSABLAUF

Den Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheines können Sie entweder über die jeweilige Stadt-/ Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes stellen oder direkt bei unserer Behörde.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.

KOSTEN

  • Die Gebühr beträgt 15,00 EUR.
  • Muss erst ein Kartenführerschein ausgestellt werden, beträgt die Gebühr zusätzlich 25,30 €