Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.
Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.
Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.
Die Anträge auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines sind bei der Führerscheinstelle oder über die jeweilige Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes einzureichen.
Auf Verlangen ist eine persönliche Abholung notwendig zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Für die Ausstellung eines Ersatzführerscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:
KOSTEN
Die Gebühr beträgt 32,30 EUR.
Die Gebühr für die eidesstattliche Versicherung beträgt zwischen 10,00 und 31,00 €.
Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.
Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.
Wenn Sie einen neuen Führerschein wünschen, gehen Sie zu der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts und stellen dort den Antrag. Da Sie eine Unterschrift leisten müssen, können Sie sich hierbei nicht vertreten lassen.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
KOSTEN