Umtausch vom alten Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.

Bitte tauschen Sie Ihre Fahrerlaubnisse frühestens ein Jahr vor Fristende gemäß der unten aufgezeigten Staffelung um. Frühere Anträge führen zum Verzug der Bearbeitung und können erst nachrangig bearbeitet werden.

Alle Bürger, die Ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Rottweil haben, werden gebeten den Antrag bei der Gemeinde/Rathaus ihres Wohnorts zu stellen.

Um den Antrag auf dem Rathaus Ihres Wohnorts zu stellen, benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild, den originalen Führerschein und Ihren Ausweis. Kopien reichen nicht aus.

Den benötigten Antrag können Sie bequem hier abrufen, ausfüllen und dem Landratsamt Rottweil direkt, mit einer Kopie Ihres Personalausweises und Führerscheines übersenden. Eine rein digitale Übermittlung ist nicht ausreichend.

Die Kosten belaufen sich auf 25,30 € bzw. 35,50 €, wenn die Klasse T mit beantragt wurde.
Bei Anträgen über die Gemeinde können 5,10 € Bearbeitungsgebühr fällig werden.

Für den Papierführerschein richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:

Geburtsjahr Umtausch bis zum
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. *

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr Umtausch bis zum
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

* Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.