Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland?
In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig.
Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.

Achtung: Angehörige aus EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein benötigen auch mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland keinen deutschen Führerschein.

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist über die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes einzureichen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • ausländischer Führerschein mit Übersetzung, wenn kein EU-/EWR-Führerschein
    Übersetzungen werden von anerkannten Automobilclubs erstellt.

für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich:

  • den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses
  • sowie einen Nachweis über die ärztliche (1 Jahr gültig) und augenärztliche Untersuchung (2 Jahre gültig)

für die Klassen D1, D1E, D und DE sind zu den vorgenannten Unterlagen noch erforderlich:

  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Gutachten über das Leistungsvermögen (Reaktionstest)

Diese Zeugnisse oder Gutachten müssen Sie nur vorlegen, wenn zeitgleich mit dem Umtausch eine Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder D (einschließlich Anhänger-und/oder Unterklassen) notwendig ist.

Bei einer Nicht-EU-/EWR-Fahrerlaubnis, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, je nach beantragter Klasse, zusätzlich:

  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen.