Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz im Inland haben,
- das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
- 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
- 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
- 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
- 16 Jahre für die Klassen A1, L und T
- 15 Jahre für die Klasse AM
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
- die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und
- keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist über die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes einzureichen oder online einzureichen.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
- einen Antrag (erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei Ihrem Rathaus)
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45 mm)
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T zusätzlich:
- den Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- einen Sehtest (2 Jahre gültig)
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich:
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- ein Gutachten über das Leistungsvermögen (Reaktionstest)
KOSTEN
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: 44,70 €
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit: 43,90 €
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.
Wird der Antrag bei der Gemeinde gestellt, fallen von der Gebühr 5,10 € direkt bei der Gemeinde an.