Erteilung einer Fahrerlaubnis: Ersterteilung, BF17, Erweiterung

Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz im Inland haben,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
    • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
    • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
    • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
    • 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
    • 16 Jahre für die Klassen A1, L und T
    • 15 Jahre für die Klasse AM
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
  • die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und
  • keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist über die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes einzureichen oder online einzureichen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • einen Antrag (erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei Ihrem Rathaus)
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45 mm)
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T zusätzlich:

  • den Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • einen Sehtest (2 Jahre gültig)

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich:

  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Gutachten über das Leistungsvermögen (Reaktionstest)

KOSTEN

  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: 44,70 €
  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit: 43,90 €

Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.

Wird der Antrag bei der Gemeinde gestellt, fallen von der Gebühr 5,10 € direkt bei der Gemeinde an.
Achtung: bei der Ersterteilung oder Erweiterung muss der Antrag bei der Gemeinde gestellt werden.
Die Ersterteilung kann auch online gestellt werden.