Ausnahme vom Mindestalter

Eine Fahrerlaubnis darf erst mit Erreichen eines bestimmten Alters erteilt werden, das sich nach der angestrebten Fahrerlaubnisklasse richtet. Im Einzelfall kann die Fahrerlaubnisbehörde Ausnahmen vom Mindestalter zulassen und eine Fahrerlaubnis vorzeitig erteilen. Dazu müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen.

Bei Bewerbern, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ist auch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Eine Ausnahme vom Mindestalter kommt zudem nur in Betracht, wenn der Bewerber, obwohl er das vorgeschriebene Alter noch nicht erreicht hat, schon über den Entwicklungsstand und die Reife verfügt, die ein sicheres Führen von Kraftfahrzeugen der beantragten Klasse gewährleisten.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann die vorzeitig erteilte Fahrerlaubnis bis zum Erreichen des Mindestalters auf einen bestimmten räumlichen Bereich und auf Fahrten mit einem bestimmten Ziel einschränken.

Führerschein - Antrag Sondergenehmigung Befreiung vom Mindestalter

VORAUSSETZUNGEN

  • Ausnahmen vom Mindestalter sind für die Klasse B vor dem 17. Lebensjahr nicht möglich.
  • Für die Klassen L und T sind Ausnahmen vor dem 15. Lebensjahr ausgeschlossen.
  • Die geistige und körperliche Reife müssen durch ein Gutachten nachgewiesen werden.

VERFAHRENSABLAUF

  • Es ist ein Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zu stellen.
    • Ein entsprechendes Formular erhalten Sie hier.

KOSTEN

Die Gebühren für die Entscheidung über einen Antrag für eine Ausnahme vom Mindestalter betragen fallbezogen zwischen 100,00 und 200,00 €. Wird ein Antrag zurückgenommen entstehen Gebühren von 50,00 bis 90,00 €.

Informationen für die Kosten für das Gutachten bezüglich der geistigen und körperlichen Reife erhalten Sie direkt bei den Begutachtungsstellen.