Dienstleistung

Winterdienst an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen

Die Durchführung des Winterdienstes außerhalb der Ortsdurchfahrten obliegt auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Straßenmeistereien Rottweil bzw. Schramberg. Eine gesetzliche Räum- und Streupflicht besteht nicht. Im Innerortsbereich liegt die Zuständigkeit bei den Städten und Gemeinden.

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