Öffentliche Straßen können Sie auch anders nutzen, als nur für den Verkehr (Gemeingebrauch). Beispiele solcher genehmigungspflichtigen Sondernutzung können sein:
Hinweis: Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung" (z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren). Die "sonstige Nutzung" richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.
Den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis müssen Sie beim Straßenbauamt einreichen.
Die zuständige Behörde entscheidet über die Erteilung oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung der Straße sind bei dieser Prüfung besonders wichtig. Diese übliche Nutzung wird rechtlich als "widmungsgemäße Nutzung" der Straße bezeichnet.
Wesentlich ist dabei beispielsweise, ob
Die Sondernutzungserlaubnis wird zeitlich begrenzt oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
formloser Antrag mit Lageplan, Detailplan, Fotos, Skizzen in dreifacher Fertigung
Keine
In folgenden Fällen ist keine separate Sondernutzungserlaubnis erforderlich: