Wenn Sie eine neue Leitung verlegen wollen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Leerrohre, Fern- oder Nahwärme, Telekommunikation) und dafür eine öffentliche Straße aufgegraben bzw. benutzt werden muss, benötigen Sie eine Genehmigung. Beachten Sie, dass die zuständige Behörde die Genehmigung mit Auflagen erteilen kann, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.
Die Voraussetzungen sind:
Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich beim Straßenbauamt stellen.
Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (verkehrsrechtliche Anordnung).
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.
Für die Genehmigung werden neben Verwaltungskosten je nach Art der verlegten Leitungen auch Nutzungsentgelte erhoben.
Ferner müssen Sie für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.