Dienstleistung

Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

Wenn Sie eine neue Leitung verlegen wollen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Leerrohre, Fern- oder Nahwärme, Telekommunikation) und dafür eine öffentliche Straße aufgegraben bzw. benutzt werden muss, benötigen Sie eine Genehmigung. Beachten Sie, dass die zuständige Behörde die Genehmigung mit Auflagen erteilen kann, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.

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Kontakte
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zuständige Stelle

die Straßenbaubehörde

Zuständige Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

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Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
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Verfahrensablauf

Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich beim Straßenbauamt stellen.

Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (verkehrsrechtliche Anordnung).

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Erforderliche Unterlagen
  • in dreifacher Fertigung Lageplan (Übersichtsplan und Detailplan), mit Angabe der vorgesehenen Materialien und Materialstärken,  Lichtbilder des Straßenabschnittes
  • gegebenenfalls ein Plan, aus dem die Verkehrsführung an der Baustelle ersichtlich wird
  • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

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Frist/Dauer

Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.

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Kosten/Leistung

Für die Genehmigung werden neben Verwaltungskosten je nach Art der verlegten Leitungen auch Nutzungsentgelte erhoben. 

Ferner müssen Sie für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu