Dienstleistung

Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen, als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • der Verkauf von Waren aller Art
  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
  • die Ausübung von Straßenkunst

Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen oder Warenautomaten).

Achtung: In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:

  • Sie benötigen für die Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung oder
  • Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, für die Sie eine Baugenehmigung brauchen, beispielsweise eine Baustelleneinrichtung.
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Team
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zuständige Stelle

Straßenbaubehörde (innerorts) ist

  • bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen:
    • für die Sondernutzung der Fahrbahn: das Landratsamt beziehungsweise in Stadtkreisen die Stadtverwaltung
    • für die Sondernutzung der Gehwege und Parkplätze: die Gemeinden
  • bei Gemeindestraßen: die Gemeinde
  • Ab einer gewissen Größe können die Gemeinden auch Träger der Straßenbaulast von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von Fahrbahnen, Gehwegen und Parkplätzen innerorts (d. h. in den Ortsdurchfahrten) sein:
    • bei Bundesstraßen: Gemeinden ab 80.000 Einwohner
    • bei Landes- und Kreisstraßen: Gemeinden ab 30.000 Einwohner.
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Voraussetzungen

Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.

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Verfahrensablauf

Die Sondernutzung müssen Sie bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.

Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht:

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen
  • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Stadtbild beeinträchtigen.
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Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:

  • Lageplan
  • Fotos
  • Skizzen
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Sie berücksichtigen unter anderem

  • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und
  • das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.
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Sonstiges

In folgenden Fällen benötigen Sie keine separate Sondernutzungserlaubnis:

  • Sie benötigen für die Nutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung oder
  • Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, für die Sie eine Baugenehmigung brauchen, beispielsweise eine Baustelleneinrichtung.
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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu