Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen, als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
Achtung: In folgenden Fällen benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis:
Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.
Die Sondernutzung müssen Sie bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise:
keine
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Sie berücksichtigen unter anderem
In folgenden Fällen benötigen Sie keine separate Sondernutzungserlaubnis: