Die Unterhaltssicherungsbehörde ist zuständig für die soziale Sicherung der Grundwehrdienstleistenden, Zivildienstleistenden und Wehrübenden.
Grundwehr- und Zivildienstleistende können hier die ihnen und ihren Familienangehörigen zustehenden Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) geltend machen. In Frage kommen Anspruchsberechtigte, die Aufwendungen für Mietwohnungen haben und/ oder Beiträge zu Schadensversicherungen (Unfall-, Privathaftpflicht-, Hausrat- und Privatrechtsschutzversicherungen sowie zusätzliche Krankenversicherungen) aufbringen müssen. Außerdem erhalten Familienangehörige (Ehefrau, Kinder) Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Desweiteren werden Unterhaltspflichten gegenüber sonstigen Angehörigen (zum Beispiel Eltern) übernommen und Kreditbeihilfen für aufgenommene Darlehen gewährt.
Wehrübende erhalten den ihnen für die Dauer der Wehrübung entstandenen Verdienstausfall erstattet.