Schuldnerberatung

Die kommunale Schuldnerberatung bietet Hilfestellung bei wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten an, mit dem Ziel die verschiedenartigen, insbesondere sozialen Folgeprobleme von Überschuldung zu beseitigen oder zu minimieren.

Voraussetzungen

Unser Angebot der Schuldnerberatung richtet sich an die Bürger des gesamten Landkreises Rottweil, insbesondere an Empfänger von Sozialleistungen sowie einkommensschwache und von Sozialleistungen bedrohte Personen.

Immobilienbesitzern kann keine Beratung angeboten werden.

Falls Sie Selbständig sind oder waren, kann eine Beratung nur durchgeführt werden, wenn:

  • die Vermögensverhältnisse überschaubar sind
  • keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vorliegen
  • weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind
  • keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen (zum Beispiel ausstehende Löhne, Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge)
  • ein Kleingewerbe betrieben wird/wurde (eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt/vorlag)

Sollten Sie sich unsicher sein, ob die vorgenannten Punkte für Sie zutreffen, können Sie uns gerne anrufen damit geklärt werden kann, ob eine Beratung erfolgen kann oder nicht.

Unabhängig von den genannten Voraussetzungen führen wir für Empfänger von Sozialleistungen, sowie für einkommensschwache und von Sozialleistungen bedrohte Personen immer Beratungen durch.

Eine erfolgreiche Schuldnerberatung setzt beim Hilfesuchenden die Bereitschaft voraus, aktiv und zuverlässig mitzuarbeiten, Vereinbarungen einzuhalten, die finanziellen Verhältnisse offen zu legen, sich mit dem eigenen Ausgabe- und Konsumverhalten auseinander zu setzen sowie keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen.

Verfahrensablauf

Eine Beratung kann nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung angeboten werden. Die beste Erreichbarkeit besteht montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr.

Die Schuldnerberatung arbeitet nach folgenden Beratungsgrundsätzen:

  • Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
    Die Schuldnerberatung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und der Schweigepflicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Hilfesuchenden werden keine Informationen an Dritte weitergegeben.

  • Freiwilligkeit
    Schuldnerberatung ist immer freiwillig und der Hilfe-suchende selbst entscheidet, inwieweit er Beratung oder Unterstützung annehmen möchte.

  • Ergebnisoffenheit
    Ziele, Schritte und Verfahren eines Beratungsprozesses werden zwischen Berater und Hilfesuchenden vereinbart und entsprechend dem Verlauf der Beratung angepasst.

  • Ganzheitlichkeit
    Da Überschuldung kein isoliertes Problem ist, wird der Hilfesuchende sowohl im finanziellen als auch im familiären, sozialen und psychischen Bereich beraten.

  • Eigenverantwortlichkeit
    Die Eigenverantwortlichkeit des Hilfesuchenden bleibt gewahrt. Die Schuldnerberatung legt Wert darauf, dass der Hilfesuchende – je nach Fähigkeit, Vorbildung und Informationsstand – möglichst eigenständig handelt.

Kosten/ Leistung

Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.
Geldmittel werden nicht bereitgestellt.

Zuständigkeit

A - L 0741 244-262
M - Z 0741 244-274

Formulare

Bürgel_Inkasso_Selbstauskunft

Schufa_Auskunft_deutsch

Schufa_Auskunft_türkisch

Broschüren

Flyer_Basiskonto

Flyer_das_Regelinsolvenzverfahren_für_Selbständige_und_ehemals_Selbständige_mit_mehr_als_19_Gläubiger

Flyer_das_Verbraucherinsolvenzverfahren

Flyer_Unterhalt_und_Unterhaltsherabsetzung

Flyer_Pfändungstabelle

Flyer_Schuldnerberatung_Allgemein

Flyer_4_Umschlag-Methode

Flyer_Sorgenfrei_im_Alter

Flyer_Schutz_bei_Kontopfändung_durch_das_Pfändungsschutzkonto

Flyer_Tipps_für_die_Wohnungssuche


Links

Bekanntmachung_der_Insolvenzgerichte

Beratungsdienst_Geld_und_Haushalt

Die_Verbraucherzentrale_Stromsperre_was_nun_?

Infodienst_Schuldnerberatung

Verbraucherzentrale_Baden-Württemberg

Programm zur Schuldnerberatung

Gerne für Sie da