Zur Bewältigung der pandemiebedingten Krise hat die EU Ende 2020 im Rahmen des ESF ein Sonderprogramm REACT-EU aufgelegt. Im Landkreis Rottweil stehen darüber in den Jahren 2021/ 2022 einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von 180.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden mit Frist zum 14.06.2021 ausgeschrieben. Die Projekte sollen nach den Sommerferien beginnen und können bis maximal 31.12.2022 laufen.
Ein regionaler Arbeitskreis, der sich aus Vertretern der Industrie- und Handelskammer, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, der Handwerkskammer, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, der Schulen, der Weiterbildungsträger, eines Frauenverbandes und des Landkreises zusammensetzt, wählt die auf Basis des Grundlagenpapieres vom 04.02.2021 festgelegten Ziele die zu fördernden Projekte aus.
REACT-EU 2021 für die ESF-Förderung im Landkreis Rottweil:
Grundlagenpapier_vom_04.02.2021
Förderschwerpunkt im Jahr 2021/2022 ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, ebenso wie die Vermeidung von Schulabbrüchen und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.
Mögliche weitere Zielgruppen sind Familien mit Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel im Wechselunterricht oder Homeschooling, Auszubildende, Praktikanten oder neu Zugewanderte, andere benachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt, die besonders von Betriebsschließungen oder Personalabbau in der Coronapandemie betroffen sind, Soloselbstständige, deren Geschäftsmodelle aufgrund der aktuellen Lage derzeit und eventuell auch zukünftig nicht mehr tragfähig sind, Personen, insbesondere junge Menschen, die aufgrund der zunehmenden Digitalisierung von einer gleichberechtigten Teilhabe ausgeschlossen sind.
Bildungseinrichtungen und Beschäftigungsträger, die im Jahr 2021/2022 ein Projekt entsprechend der inhaltlichen Schwerpunkte des Grundlagenpapiers durchführen möchten, können bis zum 14.06.2021 Fördermittel (REACT-EU) aus dem Europäischen Sozialfonds bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg beantragen.
Ergänzend bitten wir, die Anträge in Kopie vorab der ESF-Geschäftsstelle des Landkreises Rottweil zukommen zu lassen.
Landratsamt Rottweil
Olgastraße 6
78628 Rottweil
Mail: esf(at)landkreis-rottweil.de
Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren ELAN sowie nähere Hinweise und Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de.
Schulungsangebote und Arbeitshilfen zum Thema „ESF-Projekte managen“ können unter www.esf-epm.de abgerufen werden.