Betreuungen für Volljährige

Eine rechtliche Betreuung - früher Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft genannt - kann bei Personen erforderlich sein, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr besorgen können.

Die Anordnung einer Betreuung obliegt den Betreuungsgerichten im Landkreis, die eine Abteilung der Amtsgerichte sind. Die Betreuungsbehörde unterstützt die Betreuungsgerichte bei der Überprüfung der Notwendigkeit einer Betreuung und schlägt geeignete ehrenamtliche Betreuer oder einen Berufsbetreuer vor. Ebenso werden die Betreuungsvereine, die Berufsbetreuer und die vorgeschlagenen privaten Betreuer bei ihrer Aufgabe unterstützt und beraten. Die Betreuungsbehörde informiert und berät auch über Vorsorgevollmachten, als Alternative zur rechtlichen Betreuung.

Der Betreuer vertritt den Betreuten in seinem Aufgabenkreis gerichtlich und außergerichtlich. Das Wohl des Betroffenen steht hierbei im Vordergrund.
Innerhalb seines Aufgabenkreises, der durch das Betreuungsgericht bestimmt wird, trägt der Betreuer dazu bei, dass Krankheit oder Behinderung des Betreuten beseitigt, verbessert, ihre Verschlimmerung verhütet oder ihre Folgen gemildert werden.

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Rottweil sucht laufend geeignete Interessenten für die Tätigkeit des selbständigen Berufsbetreuers. Wenn Sie sich also beruflich verändern möchten und sich vorstellen können, selbständig zu arbeiten, bewerben Sie sich bei uns. Die Tätigkeit als rechtlicher Betreuer erfordert ein hohes Maß an Sozialkompetenz und Eigenverantwortung, Kenntnisse im Sozial- und Betreuungsrecht sind von Vorteil. Zudem ist die Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung Voraussetzung für die Tätigkeit als Berufsbetreuer. Bei Interesse würden wir Sie gerne kennenlernen. Hierzu bitten wir um Zusendung von aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse et cetera).

Zuständigkeit:

A - Ha

0741 244-271

He - N 0741 244-8240
O - V 0741 244-8212
W - Z 0741 244-499

Gerne für Sie da

Amtsbriefkasten - Betreuungsbehörde