Die Ausbildungsförderung

Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Auszubildende an Schulen und Hochschulen können für ihre Ausbildung oder ihr Studium finanzielle Unterstützung erhalten.

Für Auskunft und Beratung und Entgegennahme der Anträge und Bewilligung der Ausbildungsförderung bei Auszubildenden an Schulen ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt zuständig, in dessen Landkreis die Eltern des Auszubildenden wohnen.
Für Anträge von Studierenden an Hochschulen oder Fachhochschulen sind die Studierendenwerke an den Studienorten zuständig.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter www.bafög.de

Infoblatt eAntrag BAföG

Antragstellung BAföG

Zuständigkeit:

A  - Fq

0741 244-461

Fr - Ke 0741 244-467
Kf - M 0741 244-495
N - Z 0741 244-272

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)


Teilnehmer/innen an Weiterbildungslehrgängen (Vollzeit oder Teilzeitmaßnahmen), die sich auf einen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschluss zum Meister, Techniker, Fachwirt oder einer vergleichbaren Qualifikation vorbereiten, können für diese Weiterbildungsmaßnahmen ebenfalls Unterstützung erhalten.

Für Auskunft, Beratung und Entgegenahme der Anträge und Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt zuständig, in dessen Landkreis der Wohnort des Antragsstellers liegt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter aufstiegs-bafoeg.de

Infoblatt eAntrag BAföG

Antragstellung BAföG

Zuständigkeit:

A - Fq 0741 244-461
Fr - Ke 0741 244-467
Kf - M 0741 244-495
N - Z 0741 244-272

Gerne für Sie da