Dienstleistung

Nahverkehrsplan

Rechtsgrundlage zur Erstellung des Nahverkehrsplanes ist das Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des Personennahverkehrs (ÖPNVG).

Der Landkreis Rottweil ist zuständiger Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), soweit es sich nicht um Schienenverkehr handelt. Er hat eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit ÖPNV-Verkehrsleistungen als vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) sicherzustellen. Hierzu stellt der Landkreis einen Nahverkehrsplan unter Beteiligung zahlreicher Stellen auf.

Die Bedeutung des Nahverkehrsplans zeigt sich vor allem in der genehmigungsrechtlichen Praxis. Die Genehmigungsbehörde hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Vorgaben des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen und kann eine Liniengenehmigung versagen, wenn der beantragte Verkehr mit einem Nahverkehrsplan nicht in Einklang steht.

Der Nahverkehrsplan enthält insbesondere eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Strukturen sowie der Bedienung im ÖPNV, eine Verkehrsanalyse und eine Verkehrsprognose sowie Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV im Landkreis.

Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis und stellt einen Handlungsleitfaden für die Verwaltung und die Verkehrsunternehmen dar. Nach einer mehrjährigen Planungs- und Beteiligungsphase hat der Landkreis seinen Nahverkehrsplan fortgeschrieben und der Kreistag des Landkreises Rottweil den nun geltenden Nahverkehrsplan in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2013 beschlossen. Eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde am 18.05.2020 vom Kreistag beschlossen.

Der aktuelle Nahverkehrsplan sowie die Fortschreibung des Nahverkehrsplans
Mai 2020 liegt während den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht beim Nahverkehrsamt Rottweil, Zimmer 906 (9. Stock Hochhaus), aus. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten (Tel. 0741 244-385).

Auch steht der Nahverkehrsplan auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Download zur Verfügung:

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