Dienstleistung

InVeKos-/CC-Kontrollen

Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (=InVeKoS) sieht eine durchgängige Überwachung und Kontrolle aller Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft von der Ebene der EU bis auf die Ebene der Unteren Landwirtschaftsbehörde und des Unternehmens des Antragsstellers vor. Die Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags können folgenden Bereichen zugeordnet werden:
• Direktzahlungen nach VO (EG) Nr. 73/2009 (1.Säule)
• Maßnahmen im Rahmen des Maßnahmen und Entwicklungsplans Ländlicher Raum (MEPL, 2. Säule)


CC-Kontrollen:
Die Gewährung von EU-Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe wurde mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik an die Einhaltung von Fachrechtsvorschriften und Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand geknüpft. Die Einhaltung der "anderweitigen Verpflichtungen (=Cross Compliance) betreffen die Bereiche Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz und werden bei Vor-Ort-Kontrollen überprüft.

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