Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes, der Schutz des Grundwassers und angrenzender Biotope sind zu beachten.
Direkte Pflanzenschutzmaßnahmen können aus den Bereichen:
sein. Alle Pflanzenschutzmaßnahmen sind mit Sorgfalt und unter Berücksichtigung spezieller Anwendungsvorschriften durchzuführen. Diese werden bei der Zulassung der Mittel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und LEbensmittelsicherheit festgesetzt.