Kassenprüfungen bei der Landkreiskasse und ihren Zahlstellen. Schwerpunktprüfungen auf allen Gebieten der Verwaltung, wie Personalausgaben, Kosten der Schülerbeförderung, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Abrechnung von Baumaßnahmen, Gebührenfestsetzungen u. a.
Prüfung der Gemeinden bis zu 4000 Einwohnern, insbesondere ob bei der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung, der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen sowie der Vermögensverwaltung der Gemeinden sowie ihrer Sonder- und Treuhandvermögen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und die staatlichen Zuwendungen bestimmungsgemäß verwendet worden sind.
Prüfung der Vergaben im Bereich der Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie von Planungsleistungen unterhalb und oberhalb der EU-Schwellenwerte.