Einschulungsuntersuchung (ESU)

Zeit gewinnen für die Förderung unserer Kinder – das wichtigste Ziel der Einschulungsuntersuchung!

Mit der Einschulung steht ein neuer Meilenstein für die Kinder vor der Tür.

Die Einschulungsuntersuchung ist für alle Kinder mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg gesetzlich verpflichtend und unterteilt sich in zwei Schritte:

Schritt 1 findet im vorletzten Kindergartenjahr (24 bis 12 Monate vor der termingerechten Einschulung) statt, um für die Kinder mehr Zeit für eventuelle Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu gewinnen. Die Teilnahme an Schritt 1 ist für Kinder Pflicht, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben.

Die Basisuntersuchung findet in der Regel im Kindergarten statt. Die Terminvergabe zur Untersuchung erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Kindergarten. Mittels Entwicklungsdiagnostiken wird getestet, ob das Kind über kognitive und motorische Fähigkeiten verfügt, die dem Alter entsprechen.

Schritt 2 findet im letzten Kindergartenjahr statt. Dabei steht bei allen Kindern die Schulfähigkeit aus schulärztlicher Sicht im Mittelpunkt. Der Schwerpunkt liegt auf der Feststellung gesundheitlicher Einschränkungen der Schulfähigkeit. Die Ärztin führt weitere Untersuchungen befundorientiert bei ausgewählten Kindern aus Schritt 1, Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr und Kindern ohne Kindergartenbesuch durch.

Weitere Informationen zur Einschulungsuntersuchung finden Sie folgend im Infoflyer.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Einschulungsuntersuchung

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