Weitere Informationen zur Beurkundung

Urkunde - warum?

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Erstellung einer Niederschrift über eine Willenserklärung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

Wo kann beurkundet werden?

Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu vom Gesetz ermächtigt wurden. Dies sind im Allgemeinen Jugendämter, Standesämter und Notariate. Vaterschaftsanerkennungen sowie die Zustimmungserklärungen können auch beim Standesamt beurkundet werden. Die Beurkundung bei den Jugendämtern ist kostenlos, bei den Notariaten werden Gebühren verlangt.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind zur Aufnahme einer Urkunde grundsätzlich erforderlich, da die Person, die eine zu beurkundende Erklärung abgeben will, sich ausweisen muss. Die Geburtsurkunde des Kindes oder ein schon bestehender Unterhaltstitel sind in der Regel hilfreich.

Was kann z.B. beurkundet werden?

  • Vaterschaftsanerkennung –  Infoblatt über die Anerkennung der Vaterschaft
  • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung (Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung können auch gemeinsam beurkundet werden)
  • Mutterschaftsanerkennung
  • Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Sorgeerklärung – Infoblatt über das Sorgerecht
  • Kindesunterhalt
  • Volljährigenunterhalt bis zum 21. Lebensjahr
  • Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB

Hinweis:

Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend deutsch sprechen ist ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin erforderlich. Hierbei muss es sich jedoch nicht um einen vereidigten Dolmetscher oder eine vereidigte Dolmetscherin handeln.