Dienstleistung

Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen

Was sind Kindertageseinrichtungen?

Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Hierzu zählen u.a. der Kindergarten, die Kinderkrippe und der Hort.

Einen Überblick über die verschiedenen Angebote der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Rottweil erhalten Sie über die Internetauftritte der einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises. Informationen über Elternbeiträge, Öffnungszeiten, etc. erhalten Sie vor Ort in der Kindertageseinrichtung.

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zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

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Voraussetzungen
Wie erhalte ich eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung?

Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugend- und Versorgungsamt voll oder teilweise übernommen werden. Hierfür ist eine Antragstellung bei den oben genannten Mitarbeiterinnen des Jugend- und Versorgungsamtes erforderlich. Die Kostenübernahme hängt i.d.R. vom Einkommen der Eltern ab und wird im Regelfall ab dem Monat gewährt, in dem der entsprechende Antrag gestellt wird.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Jugend- und Versorgungsamt die Kosten ganz oder teilweise übernimmt:
  • Das Kind besucht eine Kindertageseinrichtung,
  • auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung besteht ein Rechtsanspruch oder der Besuch ist aufgrund der individuellen Situation erforderlich,
  • die finanzielle Belastung ist den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten und
  • die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.

Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugend- und Versorgungsamt nicht.


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Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

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Rechtsgrundlage

Achtes Buch Sozialgesetzbuch:

  • § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
  • § 90 Erhebung von Kostenbeiträgen
  • § 82 Begriff des Einkommens
  • § 85 Einkommensgrenze
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Zugehörigkeit zu
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