Dienstleistung

Erziehung - Förderung der Erziehung

Beratung in Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen

Kinder bereichern nicht nur das Leben ihrer Eltern und bereiten ihnen nicht immer nur Freude. Sie sind auch manchmal Anlass von Sorgen und Schwierigkeiten.

Manche Entwicklungsphasen können für Kinder und Eltern jedoch so belastend sein, dass Probleme ohne fremde Hilfe nicht zu lösen sind.

Auch besondere Lebensumstände einer Familie können Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung behindern und möglicherweise Fehlentwicklungen von Kindern und Jugendlichen begünstigen.

In Situationen, die für die Beteiligten zu schwierig sind oder eine kritische Phase zu lange andauert, fördert und unterstützt das Jugend- und Versorgungsamt beratend die Erziehung junger Menschen in deren Familien.

Rechtsgrundlage:

§ 16 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz):

(1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, daß Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.

(2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere

1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf
Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und
Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in
Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe
besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das
Zusammenleben mit Kindern vorbereiten,
2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung
junger Menschen,
3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in
belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische
Betreuung der Kinder einschließen.

(3) Mütter und Väter sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden.

(4) Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben regelt das Landesrecht.

(5) Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z.B. Betreuungsgeld) eingeführt werden.

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Weitere Hinweise
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