Dienstleistung

Kinderbetreuung - Kindertagespflege

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, familiennahe und flexible Betreuungsform.
Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der qualifizierten Tagespflegeperson statt. Sie kann aber auch im Haushalt der Eltern oder in anderen z.B. angemieteten Räumlichkeiten stattfinden.
Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine konstante Bezugsperson aus. Der familiäre Rahmen bietet den Kindern vielfältige Lern- und Bildungsmöglichkeiten.

Wer hilft mir bei der Suche nach einer Tagespflegeperson?

Die Vermittlung von qualifizierten Tagespflegepersonen erfolgt durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugend- und Versorgungsamtes.

Was kostet die Betreuung durch eine Tagespflegeperson?

Für die Betreuung durch die, in der Regel selbstständige, Tagespflegeperson gibt es keine allgemein verbindlichen Gebührensätze.
 
Unter den rechtlichen Voraussetzungen nach §§ 23, 24 SGB VIII können Familien einkommensunabhängig eine staatliche Förderung erhalten. Hierfür ist eine persönliche Antragstellung beim Jugend- und Versorgungsamt erforderlich. Bitte wenden Sie sich zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und/oder Terminvereinbarung an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugend- und Versorgungsamtes.
 
Sofern der Antrag auf Förderung in Kindertagespflege durch das Jugend- und Versorgungsamt bewilligt wird, erhält die Tagespflegeperson von dieser Stelle eine monatlich laufende Geldleistung. Seit dem 01.01.2019 beträgt diese 6,50 Euro pro Stunde und pro Kind. Von den Eltern wird vom Jugend- und Versorgungsamt ein monatlicher Kostenbeitrag erhoben. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so hat dieser alleine den monatlichen Kostenbeitrag zu zahlen.
Die Höhe des Kostenbeitrages richtet sich nach der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit des Kindes und der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder und Jugendlichen.

Näheres entnehmen Sie der Kostenbeitragstabelle:

Übersicht über die Kostenbeiträge ab 01.09.2024.
Die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege im Landkreis Rottweil finden Sie hier.

Der Kostenbeitrag für die Kindertagespflege kann ggf. vom Jugend- und Versorgungsamt voll oder teilweise erlassen werden. Der Kostenerlass hängt in der Regel vom Einkommen der Eltern ab.

Hinweis:
Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugend- und Versorgungsamt nicht.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertagespflege?

Seit dem 01.08.2013 besteht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die Eltern dieser Kinder können unabhängig von den individuellen persönlichen Voraussetzungen diesen Anspruch geltend machen.
Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugend- und Versorgungsamtes Rottweil.

Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater (Tagespflegeperson)?

Für die Tagespflegetätigkeit ist eine Qualifizierung erforderlich. Diese kann beim Tagesmütter- und Elternverein Landkreis Rottweil e.V. absolviert werden. Der Kurs umfasst in der Regel 300 Unterrichtseinheiten. Fachkräfte im Sinne des § 7 KiTaG (Kindertagesbetreuungsgesetz) erhalten eine entsprechende Verkürzung des Kurses.
Neben den vertieften Kenntnissen, die im Qualifizierungskurs erworben werden, haben Tagespflegepersonen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft auszuzeichnen und müssen über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
 
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugend- und Versorgungsamtes Rottweil und beim Tagesmütter- und Elternverein des Landkreises (Kontakt siehe unten).
 
Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 43 SGB VIII ist erforderlich

  • wenn Kinder außerhalb der Wohnung der Eltern betreut werden,
  • die Betreuung mehr als 15 Stunden wöchentlich umfasst und
  • die Betreuung länger als 3 Monate und gegen Entgelt stattfindet.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege muss von der Tagespflegeperson beim Jugend- und Versorgungsamt beantragt werden. Sie wird nach positiver Eignungsfeststellung von den Mitarbeiterinnen des Jugend- und Versorgungsamtes erteilt.




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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Kooperationspartner

  • Tagesmütter- und Elternverein Landkreis Rottweil e.V., Sprechzeit: Mittwoch 9 - 11 Uhr
  • Rottweil: Marxstraße 1, 78628 Rottweil, Tel.: 0741/9423866, E-Mail: TMV-Rottweil(at)t-online.de
  • Schramberg: Am Mühlegraben 11, 78713 Schramberg, Tel.: 07422/992524, E-Mail: TMV-Schramberg(at)t-online.de
  • Oberndorf: Eugen-Frueth-Str.  7, 78727 Oberndorf, Tel.: 07423/8627033, E-Mail: TMV-Oberndorf(at)t-online.de
  • Frau Anneliese Bendigkeit, Tel.: 07422/3942, Handy: 01718/007150
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Zugehörigkeit zu
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