Der Landkreis Rottweil hat ein gut ausgebautes Pflegekinderwesen. Die Situation, dass noch nicht einmal schulpflichtige Kinder in Heimen untergebracht werden, gehört im Regelfall in Rottweil längst zur Vergangenheit.
Um diesen Standard halten zu können sucht das Jugend- und Versorgungsamt Rottweil regelmäßig neue Pflegeeltern. Pflegefamilien sind Familien, die bereit sind Kindern aus belastenden Lebenssituationen ein Zuhause auf Zeit zu geben. Die sehr zu schätzende Tätigkeit einer Pflegefamilie erfordert nicht nur erzieherisches Geschick, Offenheit und Bereitschaft zu sozialem Engagement sondern auch die Zusammenarbeit mit den Eltern des Kindes und oftmals Geduld.
Bewirbt sich beim Jugend- und Versorgungsamt Rottweil eine Familie als Pflegefamilie, so erhält diese Familie zunächst umfangreiches Informationsmaterial. Es werden dann persönliche Kontakte mit der Familie abgesprochen. In einem Erstgespräch geht es schwerpunktmäßig um Informationen in Bezug auf die genannte Hilfeform an die Pflegeeltern. In einem zweiten Gespräch findet eine ausführliche Befragung der Bewerber zu deren persönlicher Situation, zu deren wirtschaftlicher Situation, zum Erziehungsstil und den Erziehungszielen, zur Motivation der Bewerbung und zu möglichen Pflegekindern statt. Die Wohnung der Bewerber wird besichtigt und die räumliche Unterbringung eines Pflegekindes besprochen. Die Familie muss ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Lebenslauf vorlegen.
Bevor ein Kind in Vollzeitpflege vermittelt wird, erhalten die möglichen Pflegeeltern die Situation zunächst anonym beschrieben. Nach einer Bedenkzeit – können sich die Pflegeeltern eine Aufnahme des Kindes vorstellen- findet ein "Kennenlerngespräch" zwischen den Pflegeeltern, den leiblichen Eltern und dem Pflegekind statt. Bei Übereinstimmung kommt es dann zur Unterbringung des Kindes.
Pflegeeltern erhalten Pflegegeld, das sich aus den Kosten für den Sachaufwand und den Kosten der Pflege und Erziehung zusammensetzt. Die Kosten für Pflege und Erziehung entsprechen dem "eigentlichen Lohn".
Zusätzlich können Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftigen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung erstattet werden.
Die Kosten für den Sachaufwand beinhaltet die Kosten für die Unterkunft, die Verpflegung, die Ergänzung der Bekleidung und sonstige Bedürfnisse, z. B. Taschengeld. Evtl. ausbezahltes Kindergeld wird anteilig vom Pflegegeld abgezogen, die Pflegefamilien haben zusätzlich Anspruch auf einmalige Beihilfen (z.B. Zuschuss für das Pflegekind zum Urlaub, besondere Anschaffungen). Im Regelfall werden ein bis zwei Pflegekinder, abhängig von der Einzelfallsituation, in einer Pflegefamilie untergebracht. Ausschlaggebend sind hier u. a. auch die wohnlichen Voraussetzungen der Familie, die Familienkonstellation (Alter der Pflegeeltern, Alter der leiblichen Kinder, Alter der Pflegekinder), der Beruf der Pflegeeltern, etc. Die Unterbringung mehrerer Geschwister in einer Pflegefamilie muss ausführlich besprochen und Alternativen diskutiert werden. Anhand dessen wird dann entschieden ob die Geschwister gemeinsam untergebracht werden oder ob man eine Geschwistertrennung vornimmt.
Der Pflegekinderdienst des Jugend- und Versorgungsamtes Rottweil begleitet und berät die Pflegeeltern, das Pflegekind und dessen Eltern. Mit der Hilfeplanung nach dem SGB VIII wird die Hilfe entsprechend gesteuert, wobei die Form und Ausgestaltung der Hilfe sowie eine mögliche Rückführung regelmäßig überprüft werden. Es wird versucht die leiblichen Eltern an der Hilfeplanung zu beteiligen. Entsprechend der rechtlichen Vorgaben ist bei einer länger währenden Hilfe außerhalb der Familie außerdem zu prüfen, ob eine Annahme als Kind in Betracht kommt.