Dienstleistung

Hilfe für Menschen in besonderen Lebenslagen

Der Arbeitsbereich basiert auf den §§ 1, 11, 67 und 68 SGB XII und umfasst eine zeitlich nicht begrenzte, ambulante Hilfe für Menschen, die in besonderen Schwierigkeiten sind. Diese sind insbesondere Obdachlosigkeit, Verwahrlosung, Vermüllung, Isolation, wirtschaftliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer unsicheren Grundversorgung, (psychische) Erkrankungen ohne notwendige medizinische Behandlung sowie Krisen und Konflikte im sozialen Umfeld.

In enger Kooperation mit den Stadt- und Gemeindeverwaltungen, dem Gesundheitsamt, dem Sozialamt, der Betreuungsbehörde, den Sozialstationen und Ärzten, den gesetzlichen Betreuern und Betreuungsvereinen sowie der Altenfachberatung wird versucht durch Beratung, Anleitung und Motivation die Selbsthilfekräfte der betroffenen Personen zu aktivieren. Weiter wird versucht Unterstützung durch Förderung möglicher Ressourcen und Sicherung der Lebensbedingungen für die betroffenen Personen, die für sie selbst und das öffentliche Interesse akzeptabel sind, zu leisten.
Der Hilfeansatz ist umfassend und erfolgt nachrangig.

^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen