Dienstleistung

Schwerbehinderung - Verfahrenshinweise

Wichtiger Hinweis:

Wie andere Landkreise strebt auch der Landkreis Rottweil im Bereich des Schwerbe­hindertenrechts an, die Ver­­waltungs­­­abläufe einfacher und schneller zu gestalten. Bitten Sie deshalb Ihren Arzt um Kopien von Unterlagen, welche die geltend gemachten Behinderungen betreffen (aktuelle technische Befunde, Krankenhaus-, Kur- und Fach­arztberichte etc.). Fügen Sie diese in Fotokopie (bitte keine Originale) Ihrem Antrag bei.

Die niedergelassenen Ärzte im Landkreis wurden über dieses neue Verfahren informiert.

Durch ihre Mitwirkung tragen Sie in erheblichem Umfang zu einer Beschleunigung der Bearbeitungszeit ohne Qualitätsverlust für den Bürger bei. Gleichzeitig können mit Ihrer Unterstützung die Kosten des Verfahrens reduziert werden.

Sofern beim Arzt Fotokopierkosten anfallen, sollten diese dort bezahlt werden. Diese werden später bei Vorlage des Nachweises vom Landratsamt erstattet (§ 7 Abs. 2 JVEG)

^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen