Dienstleistung

Bildungs- und Teilhabepaket

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben dem Regelbedarf im SGB weitere Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen Leben in der Gemeinschaft gesondert berücksichtigt. Von den Kreisen und kreisfreien Städten werden Zuschüsse für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Mitgliedsbeiträge (z.B. Sportverein und Musikunterricht) und sonstige Teilhabe an sozialen und kulturellen Veranstaltungen erbracht.

Unser Flyer enthält alles Wissenswerte über die einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Außerdem können Sie dem Flyer entnehmen, unter welchen Voraussetzungen Sie die einzelnen Leistungen für Ihr Kind / Ihre Kinder erhalten können.

Ansprechpartner für Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sind die jeweiligen Sachbearbeiter beim Jobcenter Rottweil:

Mail: JC-LK-RW(at)jobcenter-ge.de

Ansprechpartner für Empfänger für Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Mail: but(at)landkreis-rottweil.de

Sofern Sie Bildung und Teilhabe Leistungen in Anspruch nehmen möchten, verwenden Sie bitte unser Formblatt "Antrag Bildungs- und Teilhabeleistungen" unter dem Formularreiter.

Eine Lernförderung kann nur gewährt werden, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist.

Hierzu muss zusätzlich zum Formblatt folgender Vordruck "Schulbescheinigung zum Antrag auf Lernförderung" von der Schule ausgefüllt werden. Diesen finden Sie unter dem Formularreiter.

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Team
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe ist ein Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) oder der Erhalt von Wohngeld oder Kindergeldzuschlag.

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Weitere Hinweise

Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf!

E-Mail:

but(at)landkreis-rottweil.de

Ansprechpersonen:

Anfangsbuchstabe des Nachnamens Telefonnummer Erreichbarkeit
A - B 0741 244 - 326 Mo - Fr Vormittags
C - Q 0741 244 - 269 Mo - Fr
R - Z 0741 244 - 285

Mo - Fr Vormittags

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Zugehörigkeit zu