"Für die Reinheit und die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Trinkwasser sind die Wasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasser-versorgungsanlagen, einschließlich der Trinkwasserinstallationen, verantwortlich. Neben den Eigenkontrollen überprüfen die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg regelmäßig die Wasserversorger auf die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorgaben. Im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sind die 38 Gesundheitsämter der Land- und Stadtkreise und das Landesgesundheitsamt gemeinsam für die amtliche Überwachung der Trinkwasserqualität zuständig.
Neben der Begehung und Kontrolle der Bauwerke (Wasserwerke, Pumpwerke, Wasserbehälter und Verteilungsnetze) werden im Rahmen der amtlichen Überwachung auch Wasserproben gezogen und analysiert. Die analytische Trinkwasserüberwachung wird in Baden-Württemberg von den Laboren der Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter sowie dem Labor des LGA bewältigt."
(Quelle: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg)
weitere Informationen zur Trinkwasserüberwachung finden Sie hier.