Tuberkulose

Was ist Tuberkulose? - Die Tuberkulose (TB) ist eine Infektionskrankheit. Das bedeutet, dass ein Krankheitserreger 
von außen in den Körper eindringt und diesen schädigt. Der Körper antwortet hierauf in 
der Regel mit einer Abwehrreaktion. In der Umgangssprache nennt man das Eindringen von Krankheitserregern in den Körper auch „Ansteckung". 
Bei der Tuberkulose ist der Erreger das Tuberkulosebakterium (Mycobacterium tuberculosis). 
Robert Koch bewies 1882 der medizinischen Öffentlichkeit, dass dieses Bakterium der 
Verursacher der Tuberkulose ist und dass die Erkrankung somit zu den Infektionskrankheiten 
gehört. Vorher glaubte man noch, dass die Tuberkulose eine Erbkrankheit sei.

Aufgabe des Gesundheitsamtes

Bei Auftreten von Tuberkulose veranlasst das Gesundheitsamt als örtliche Gesundheitsbehörde gezielte
Maßnahmen, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung einzudämmen. Es überwacht beispielsweise Hygienemaß nahmen, unterstützt und kontrolliert die Einhaltung der Tuberkulosetherapie und veranlasst vorsorgliche Untersuchungen von Personen, die Kontakt zu einer ansteckenden Tuberkulose hatten. 
Damit das Gesundheitsamt tätig werden kann, müssen alle Ärztinnen, Ärzte und Labore die Patienten und
Patientinnen melden, bei denen sie eine Tuberkulose diagnostiziert haben. Das Gesundheitsamt nimmt dann 
Kontakt mit den Betroffenen auf. Es berät über die Erkrankung und stellt Nachforschungen im Umfeld der Erkrankten an. Alle Personen, die in persönlichem Kontakt mit den Erkrankten standen, werden zum Infektionsrisiko befragt und wenn nötig, vorsorglich untersucht. So können Folgeinfektionen und weitere Erkrankungen zeitnah erkannt und behandelt werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Gesundheitsämtern stehen für alle Fragen zur Tuberkulose zur Verfügung.

Häufig gestellt Fragen zur Tuberkulose & alles Wissenswerte

https://www.dzk-tuberkulose.de/patienten/

Meldepflicht durch den behandelnden Arzt

In Deutschland ist jede Tuberkuloseerkrankung sowie der Tod an Tuberkulose meldepflichtig, auch dann, wenn kein bakteriologischer Nachweis vorliegt. Auch der Abbruch oder die Verweigerung einer antituberkulösen Therapie muss dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. 
Bei Erregernachweis erfolgt zusätzlich eine Meldung durch das entsprechende Labor. Eine Meldung ist unverzüglich, spätestens jedoch nach 24 h zu erstatten. 
Für die Meldung sollte am besten ein standardisiertes Meldeformular verwendet werden. Das ausgefüllte Meldeformular sollte an das für den jeweiligen Kreis zuständige Gesundheitsamt gefaxt werden.

Kommunikation mit dem Gesundheitsamt

Bitte beachten Sie auch, dass im Verlauf weitere Informationen an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden müssen:

  • Information über Verlegung oder Entlassung aus dem Krankenhaus
  • Unterstützung bei der Ermittlung von Kontaktpersonen
  • Mitteilung der Resistenz- und Therapieergebnisse
  • Information über relevante Änderungen (z. B. Wegzug, mangelnde Patientenmitarbeit etc.)
  • Absprache bei überwachter Therapie

Öffnungszeiten Gesundheitsamt

Montag:
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 11:30 Uhr
Zurzeit geschlossen

Bei Anfragen oder zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns unter: 0741-174 450