Masernschutz

Masern - extrem ansteckend.

Masern sind heute zwar viel seltener als vor der Einführung der Impfung im Jahr 1970- 1973. Wer jedoch nicht immun ist und mit den Viren in Kontakt kommt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Masern bekommen. Denn Masern sind extrem ansteckend. Die Viren werden ganz leicht von Mensch zu Mensch zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen (Tröpfcheninfektion). Das kann schon fünf Tage vor Auftreten des typischen Hautausschlags passieren - also bevor der Überträger selbst weiß, dass er die Masern hat.

Masern - kein harmloser Kinderkram.

Mehr als die Hälfte aller Masernfälle in Deutschland betreffen heute Jugendliche und Erwachsene bis etwa Mitte 40. Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind Masern gar nicht harmlos. Sie beginnen mit grippeähnlichen Symptomen wie hohem Fieber, Husten und Schnupfen. Einige Tage später entwickelt sich der typische Hautausschlag. Masern schwächen das Immunsystem. Das macht es anderen Erreger leichter. So können eine Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung auftreten. Etwa 10 von 10.000 Masernkranken bekommen eine Gehirnentzündung. Ein bis zwei von ihnen sterben. Bei etwa zwei bis drei Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Sehr selten kann einige Jahre nach einer Masererkrankung bei etwa vier bis elf von 100.000 Masernfällen eine so genannte SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) auftreten. Diese schleichende Zerstörung der Zellen des Gehirns verläuft immer tödlich. Kinder unter fünf Jahren sind besonders gefährdet.

Masern - können verhindert werden.

Dies ist möglich, wenn 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind, denn dann können sich Masern nicht mehr ausbreiten. So können auch Babys, die noch zu jung sind für die Impfung gegen Masern, oder Menschen die wegen einer speziellen Erkrankung nicht geimpft werden können, davor geschützt werden, sich mit Masern anzustecken.

Wer sich also gegen Masern impfen lässt, schützt sich selbst und andere. Man nennt das Gemeinschaftsschutz oder Herdenimmunität.

Masernschutzgesetz - schützt auch andere.

Vor Aufnahme in Kindertagesstätte, Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung müssen Eltern den Nachweis darüber erbringen, dass für ihr Kind ein altersgerechter, vollständiger Masernimpfschutz, bzw. eine vollständige Immunität besteht. Nachweise können durch Impfausweis oder Attest erbracht werden.

Mehr unter www.masernschutz.de

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