Das Infektionsschutzgesetz trat am 01.01.2001 in Kraft und löste das bis dahin geltende Bundesseuchengesetz ab. Neben anderen seuchenrechtlichen Vorschriften bildet die Meldepflicht den Kern einer wirksamen Seuchenbekämpfung.
Zur Meldung von bestimmten übertragbaren Krankheiten sind neben den feststellenden Ärzten auch Laboratorien, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen verpflichtet.
Neben der Beratung zu allen Fragen des Infektionsschutzes werden durch das Gesundheitsamt beim (gehäuften) Auftreten übertragbarer Krankheiten die erforderlichen seuchenhygienischen Maßnahmen veranlaßt und die gemeldeten Erkrankungsfälle anonymisiert in einer Landesstatistik durch das RKI veröffentlicht.
Das Gesundheitsamt Rottweil hat eigene Merkblätter zu Infektionskrankheiten erstellt. Die einzelnen Merkblätter des Landkreises stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Informationen zu weiteren Krankheiten / Krankheitserregern finden Sie z. B. auch auf der Seite http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/
Die Erregersteckbriefe können dort in deutscher, englischer, französischer, russischer, türkischer oder arabischer Sprache heruntergeladen werden.