Dienstleistungen

Hier finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Dienstleistungen des Forstamtes

Untere Jagdbehörde


Jagdscheine

 
Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde erteilt, in deren Bezirk der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.

Die Jagdscheinverlängerung ist auch einfach per Post möglich. So müssen Sie nicht persönlich bei der Unteren Jagdbehörde erscheinen.

Einzureichende Unterlagen bei Neuausstellung

  • Unterschriebener Antrag (PDF) auf Ausstellung eines Jagdscheines (Original)
  • Personalausweis
  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (Original)
  • Nachweis (PDF) über eine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung wenn möglich im Original)
  • Aktuelles Passbild (45 x 35 mm)

Einzureichende Unterlagen bei Verlängerung

  • Unterschriebener Antrag (PDF) auf Verlängerung eines Jagdscheines (Original)
  • Jagdschein
  • Nachweis (PDF) über eine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung wenn möglich im Original)
  • Aktuelles Passbild (45 x 35 mm), wenn eine weitere Verlängerung im Jagdschein nicht mehr möglich ist

Jugendjagdschein

  • Unterschriebener Antrag (PDF) auf Ausstellung eines Jagdscheines (Original)
  • Personalausweis
  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (Original)
  • Nachweis (PDF) über eine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung wenn möglich im Original)
  • Aktuelles Passbild (45 x 35 mm)
  • Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Personen
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der erziehungsberechtigten Personen
  • Nachweis einer jagdlich erfahrenen Begleitperson (Erziehungsberechtigter oder vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragte Aufsichtsperson)

Ausländer-Jagdschein 

  • Unterschriebener Antrag (PDF) auf Ausstellung eines Jagdscheines (Original)
  • Personalausweis (beglaubigte Kopie)
  • ausländischer Jagdschein und Nachweis einer im Heimatland erfolgreich abgelegten Jägerprüfung (beglaubigte Kopie)
  • bereits vorhandenes deutsches Jagdscheinheft
  • Aktuelles Passbild (45 x 35 mm)
  • Nachweis (PDF) über eine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung wenn möglich im Original)

Hinweis: Da die Geschäftsbedingungen ausländischer Versicherungsunternehmen unter Umständen abweichen, ist diese in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Um die rechtzeitige Erteilung eines Jagdscheines zu ermöglichen, empfehlen wir daher den Abschluss einer Jagdhaftpflicht bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft.

  • Eine aktuelle Einladung/ Bestätigung des einladenden Jagdrevierinhabers (Jagdbogen muss im Landkreis Rottweil liegen), dass der Jagdgast dort die Jagd ausüben wird.
    Die Dauer der Jagdscheinerteilung ist abhängig von der ausgesprochenen Jagdeinladung beziehungsweise Jagderlaubnis. Wobei eine Jagderlaubnis auf Widerruf nur eine Jagdscheinerteilung auf ein Jagdjahr ermöglicht.
  • Unterschriebene Vollmacht der antragstellenden Person (wenn der Antrag durch einen Dritten gestellt wird)
  • Strafregisterauszug des Heimatlandes; dieser ist in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Der Strafregisterauszug darf nicht älter als drei Monate sein. (Original)
  • Bitte benennen Sie uns eine Ansprechperson im Landkreis Rottweil, an die wir die Unterlagen beziehungsweise den Jagdschein und eine Rechnung versenden können. (Rechnungsstellung auf ausländische Adressen ist derzeit nicht möglich)
  • Je nach Herkunftsland / Kanton müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Ausländerjagdschein ausgestellt werden kann. Bitte holen Sie vorab diese Information bei der Unteren Jagdbehörde ein. 

Hinweis:  Die Neuausstellung beziehungsweise Verlängerung  eines Jagdscheines kann bereits im Januar des neuen Kalenderjahres beantragt werden. Da der Andrang im Monat März am größten ist, bitten wir Sie sich rechtzeitig um die Neuausstellung/ Verlängerung zu kümmern. Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Abfragen zur Zuverlässigkeit kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Zahlung

 
1. Sie bekommen den Gebührenbescheid inklusive Überweisungsträger per Post zugesandt

2. Für ausländische Jagdgäste: Bitte benennen Sie uns eine Ansprechperson im Landkreis Rottweil an den wir die Unterlagen beziehungsweise den Jagdschein und eine Rechnung versenden können. (Rechnungsstellung auf ausländische Adressen ist derzeit nicht möglich)

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