Hier finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Dienstleistungen des Forstamtes
Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde erteilt, in deren Bezirk der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
Die Jagdscheinverlängerung ist auch einfach per Post möglich. So müssen Sie nicht persönlich bei der Unteren Jagdbehörde erscheinen.
Hinweis: Da die Geschäftsbedingungen ausländischer Versicherungsunternehmen unter Umständen abweichen, ist diese in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Um die rechtzeitige Erteilung eines Jagdscheines zu ermöglichen, empfehlen wir daher den Abschluss einer Jagdhaftpflicht bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft.
Hinweis: Die Neuausstellung beziehungsweise Verlängerung eines Jagdscheines kann bereits im Januar des neuen Kalenderjahres beantragt werden. Da der Andrang im Monat März am größten ist, bitten wir Sie sich rechtzeitig um die Neuausstellung/ Verlängerung zu kümmern. Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Abfragen zur Zuverlässigkeit kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
1. Sie bekommen den Gebührenbescheid inklusive Überweisungsträger per Post zugesandt
2. Für ausländische Jagdgäste: Bitte benennen Sie uns eine Ansprechperson im Landkreis Rottweil an den wir die Unterlagen beziehungsweise den Jagdschein und eine Rechnung versenden können. (Rechnungsstellung auf ausländische Adressen ist derzeit nicht möglich)