Dienstleistungen

Hier finden Sie nähere Informationen zu einzelnen Dienstleistungen des Forstamtes

Forstliche Förderung

eine Försterin überprüft Wuchshüllen im Wald

Allgemeine Informationen zur forstlichen Förderung nach VwV NWW (Förder-Richtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft)

In folgenden Bereichen sind Förderanträge beispielsweise möglich:

  • Erstaufforstung (Teil A der Förderrichtlinie)
  • Planmäßige Wiederaufforstung (zum Beispiel Umbau von Nadelreinbeständen in Mischwälder, Teil B)
  • Wegebauvorhaben (zum Beispiel Aus- oder Neubau von LKW-befahrbaren Wegen im Wald, Teil D)

Die Antragsstellung muss rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn erfolgen, da der Förderantrag noch vor Maßnahmenbeginn von der Unteren Forstbehörde bearbeitet und anschließend durch das Regierungspräsidium Freiburg bewilligt werden muss.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig vor Antragsstellung mit dem Sachgebiet Privatwald oder mit der für Ihre Waldflächen zuständigen Revierleitung des Forstamtes Kontakt aufnehmen und sich nach den Fördermöglichkeiten und dem Verfahren erkundigen.
 
Insbesondere zur Planung von Pflanzmaßnahmen ist eine vorherige Beratung durch die jeweils zuständige Revierleitung – unabhängig einer späteren Antragsstellung zur Förderung – wichtig. So können Sie wichtige Fragen zum Standort, zur Baumartenwahl, zum Pflanzabstand und der Baumartenverteilung auf der Fläche im Vorfeld klären.

Informationen zur forstlichen Förderung im Jahr 2024

Für das Jahr 2024 zeichnen sich einige Änderungen der forstlichen Förder-Rahmenbedingungen ab. Außerdem ist die finanzielle Ausstattung der forstlichen Förderung noch mit Unsicherheiten behaftet – dies unter anderem auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 und den dadurch notwendigen Änderungen des Bundeshaushaltes für 2024.

Mit folgenden Änderungen und Unsicherheiten muss in diesem Jahr gerechnet werden:

  • Aktuell und bis auf Weiteres können keine Förderanträge nach der Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft gestellt werden, betroffen sind hiervon alle Förderbereiche – auch Wiederaufforstungsmaßnahmen.
  • Die Finanzierung des Teil F „Extremwetterereignisse“ war nur bis Ende 2023 gesichert. Ob dieser Förderbereich nochmals wiederbelebt wird, welche Fördertatbestände dann förderfähig wären und wie hoch die Finanzmittel hierfür wären, ist derzeit vollkommen unklar. Daher können auch in diesem Förderbereich keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
  • Bei Kultur- und Wiederbewaldungsmaßnahmen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Änderungen zu erwarten, wie zum Beispiel höhere Laubholzanteile, höhere Anteile an heimischen Baumarten und Verwendung von alternativen Wuchshüllen, die aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen.

Ausstehende Auszahlungen der in 2023 beantragten Förderanträge

Die letzte Auszahlung der Fördermittel für im Jahr 2023 beantragte Maßnahmen fand Mitte Dezember 2023 statt. Im vergangenen Jahr wurden extrem viele Anträge eingereicht. Leider haben die verfügbaren Haushaltsmittel am Schluss nicht mehr ausgereicht, um alle eingereichten Förderanträge noch in 2023 auszahlen zu können.

Für die Förderanträge, die bislang noch nicht ausgezahlt werden konnten, gibt es Signale, dass es in 2024 zu weiteren Auszahlungen kommen könnte. Allerdings ist dies abhängig von der definitiven Zusage des Haushalts. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und wann diese Zusage kommen könnte und insbesondere auch nicht, ob dann noch alle ausstehenden Anträge ausgezahlt werden können.

Diese schwierige Situation betrifft leider noch sehr viele Förderanträge aus ganz Baden-Württemberg, die im vergangenen Jahr nicht mehr ausgezahlt werden konnten.

Sobald wir im Bereich der forstlichen Förderungen neue Informationen erhalten, werden wir diese an Sie weitergeben. Für Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet Privatwald am Forstamt des Landkreises Rottweil gerne zur Verfügung (E-Mail: privatwald(at)landkreis-rottweil.de).


Vorgaben für alternative und plastikfreie Wuchshüllen

Zur Plastikvermeidung im Wald wird empfohlen, dass auf die zunehmend am Markt verfügbaren Produkte mit vollständiger Abbaubarkeit bzw. aus nachwachsenden Rohstoffen zurückgegriffen wird. Zukünftig werden diese alternativen plastikfreien Produkte gefördert, während eine Förderung von herkömmlichen und nicht abbaubaren Wuchshüllen dann nicht mehr möglich sein wird.

Die Produkte müssen

  • aus nachwachsenden (nicht fossilen) Rohstoffen bestehen.
  • über einen geschlossenen Korpus verfügen, der die Pflanze umgibt und genügend lichtdurchlässig ist.
  • ein günstiges Innenklima bieten, welches den Anwuchserfolg der Pflanze und die Wachstumsbedingungen verbessert, aber Überhitzung vermeidet.
  • die notwendige Stabilität und Verankerungsmöglichkeit während des Wachstums bis zu einer Pflanzenhöhe von 1,20 m aufweisen.
  • einen ausreichenden Schutz vor der Konkurrenzvegetation bieten und auch bei ausgeprägter Konkurrenzvegetation ausreichend sichtbar sein (Kultursicherung).

Bei weiteren Fragen zur forstlichen Förderung können Sie gerne die jeweiligen Ansprechpartner im Sachgebiet Privatwald oder im forstlichen Revierdienst des Forstamts im Landratsamt Rottweil kontaktieren.

Weitere Informationen

Wenn Sie zum Beispiel als Nachweis für Ihre Förderanträge Karten, Luftbilder etc. benötigen sollten, können Sie diese jederzeit im frei zugänglichen Geoportal Baden-Württemberg unter https://www.geoportal-bw.de/ erstellen, bearbeiten und ausdrucken.

Seit 2021 können Sie sich auch mit der Smartphone-App „WaldExpert" (kostenlos im „Google Play Store“ oder im „Apple App Store“ erhältlich) Informationen zu Ihrem Wald anzeigen lassen, wie zum Beispiel die Lage, Grenzen oder die Flächengröße von Waldflurstücken sowie zu Waldfunktionen, Schutzgebieten und Rettungspunkten. Auch Luftbilder können angesehen werden.

Detailaufnahme junger Kirschenblätter, die aus einer Wuchshülle herausragen

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