Dienstleistung

Baulandumlegung (45ff BauGB)

Das Umlegungsverfahren

Die Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, das nach festen Verfahrensgrundsätzen auf Grundlage der §§ 45 bis 79 BauGB abläuft.

Umlegungsverfahren werden vom Umlegungsausschuss gemäß § 47 BauGB eingeleitet, um im Bereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) oder innerhalb einer im Zusammenhang bebauten Ortslage (§ 34 BauGB) städtebauliche Ziele zu verwirklichen und die im Umlegungsgebiet liegenden Flurstücke neu zu ordnen, so dass diese sich für eine Bebauung hinsichtlich Form, Größe und Erschließbarkeit eignen.

Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan als Ortssatzung regelt für alle einbezogenen Flurstücke die angestrebte künftige Nutzung. Er ist in diesem Fall die Grundlage für die Anpassung der Eigentumsverhältnisse an die gewünschten Planungsziele mit dem Instrument der Baulandumlegung.

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Verfahrensablauf

Ergebnisse der Umlegung: die neuen Flurstücke

Das Ziel eines Umlegungsverfahrens ist es, die Zuteilung (d.h. die Flurstücke, die der Beteiligte anstelle der bisherigen erhält) entsprechend den Verfahrensgrundsätzen zu ermitteln. Der Verteilungsmaßstab zur Bestimmung des Landanspruchs eines Beteiligten geht entweder von dem Verhältnis der Flächen oder dem Verhältnis der Werte aus, in dem die Flurstücke vor der Umlegung zueinander stehen. Mehr- oder Minderzuteilungen auf den Anspruch des Beteiligten werden in Geld ausgeglichen. Der Zuteilungswert ist bei Bauland der Verkehrswert für unbebaute, voll erschlossene Grundstücke abzüglich der zu erwartenden Erschließungskosten. Der Zuteilungswert ist vom Umlegungsausschuss zu beschließen.

Der Umlegungsausschuss

Dieser Ausschuss nimmt die koordinierende Stellung bei der Abwicklung des Umlegungsverfahrens ein. Er besteht i.d.R. aus dem Vorsitzenden (Bürgermeister) und weiteren Mitgliedern des Gemeinderates sowie einem beratenden Sachverständigen vom Vermessungsamt. Der Umlegungsausschuss überprüft u.a. die Einhaltung der Verfahrensgrundsätze. Falls Sie Beteiligter in einem Umlegungsverfahren sind, führen Sie Erörterungsgespräche und Verhandlungen über Ihr Zuteilungsgrundstück mit dem Ausschuss.

Das Vermessungsamt als Umlegungsstelle ist der Ansprechpartner für alle Behörden und privaten Eigentümer innerhalb des Verfahrens.

Die Umlegungsstelle erstellt das Umlegungsverzeichnis und die Umlegungskarte.
Außerdem erteilt Ihnen die Umlegungsstelle Auskünfte zu allgemeinen Fragen bezüglich des Umlegungsverfahrens oder zu laufenden Verfahren.


Die festen Verfahrensgrundsätze der Baulandumlegung

  • Die jeweiligen Rechtsverhältnisse der Flurstücke sind den verbindlichen Plänen und/oder sonstigen baurechtlichen Vorschriften anzupassen (Konformitätsprinzip).
  • Die Grundflächen für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen sind von allen Grundeigentümern zu gleichen Anteilen aufzubringen (Solidaritätsprinzip).
  • Die Substanz des Grundeigentums wird grundsätzlich nicht vermindert sondern bleibt für den jeweiligen Eigentümer erhalten (Konservationsprinzip).
  • Die Umlegung steht nicht nur im öffentlichen Interesse sondern stets auch im Interesse der privaten Grundeigentümer (Gebot der Privatnützigkeit).
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Datenschutzhinweis
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Zugehörigkeit zu