Weitere Informationen zum Flurneuordnungsverfahren finden Sie im Internet auf der Homepage des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL).
Link auf die LGL-Homepage: www.lgl-bw.de/3117
Regelverfahren nach §§ 1, 37 FlurbG
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG
vom 15.08.2017
Öffentliche Bekanntmachung / Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 FlurbG
Neuordnungskarten (NOK) zum Download:
NOK Blatt 1 (mit Zeichenerklärung)
NOK Blatt 2
NOK Blatt 3
NOK Blatt 4
NOK Blatt 5
NOK Blatt 6
NOK Blatt 7
Erteilung einer Vollmacht
Sie möchten jemanden bevollmächtigen, um Ihre Interessen in der Flurneuordnung zu vertreten?
Dazu können Sie das Formular herunterladen, ausfüllen und die Unterschrift auf Ihrer Gemeinde- oder Ortschaftsverwaltung beglaubigen lassen.
Landschaftspflegemaßnahmen
Schwabo vom 2.Juni 2016: "Feldlerche fühlt sich pudelwohl"
Im Zuge der Fluneuordnung wurden verschiedene Landschaftspflegemaßnahmen umgesetzt.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen zu den einzelnen Maßnahmentypen:
Buntbrache
Saumvegetation
Extensivgrünland
Hecken und Feldgehölze
Wegebau
Artikel Schwarzwälder Bote vom 10.07.2014
"Ein Meilenstein in der Flurneuordnung
Wege- und Gewässerkarte (Stand 24.07.2013)
Vorläufige Besitzeinweisung
Karte des neuen Bestandes
Vorläufige Besitzeinweisung (Verwaltungsakt)
Überleitungsbestimmungen
Merkblatt
Allgemeine Verfahrensdaten |
|
Verfahrensfläche (ha) | 711 |
Beteiligte | 239 |
Flurstücke - alt | 1687 |
Flurstücke - neu | 633 |
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft |
Joachim Schillinger (Vorstandsvorsitzender) |
Stefan Hezel (Stv. Vorsitzender) |
Monika Hezel |
Georg Schillinger |
Ralf Oesterle |
die untere Flurneuordnungsbehörde
Untere Flurneuordnungsbehörde ist
keine
Wahl des Arbeitskreises (Entwurf eines Wegekonzepts) |
13.02.2006 |
Aufklärung der Eigentümer nach § 5(1) FlurbG | 12.02.2007 |
Behördentermin nach § 5(2) FlurbG | 31.01.2007 |
Anordnung (Flurbereinigungsbeschluss) | 19.04.2007 |
Einleitung der Wertermittlung | 31.03.2009 |
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans | 06.12.2010 |
Erster Spatenstich | 28.04.2011 |
Bau der gemeinsch. Anlagen (1. Abschnitt) | 2011 |
Wunschtermin | Herbst 2012 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 01.09.2014 |
Bau der gemeinsch. Anlagen (2. Abschnitt) | 2014 |
Anhörungstermin nach § 59 FlurbG | 27.10.2017 |
Ein Flurneuordnungsverfahren soll in der Regel nicht länger als zehn Jahre dauern.
Die Kernphase beschränkt sich meist auf fünf Jahre. Das ist die Phase, in der Änderungen im Gelände vorgenommen werden (Wegeausbau bis zur vorläufigen Besitzeinweisung).
Durch Änderungen der Ziele oder durch rechtliche Verzögerungen kann sich die Dauer erheblich verlängern. Die voraussichtliche Dauer des jeweiligen Verfahrens kann bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde erfragt werden.
Weitere Informationen zum Thema Flurneuordnung erhalten Sie auf den Internetseiten der
Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg