Dienstleistung

Flurneuordnung Oberndorf-Hochmössingen

Weitere Informationen zum Flurneuordnungsverfahren finden Sie im Internet auf der Homepage des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL).

Link auf die LGL-Homepage: www.lgl-bw.de/3117

Regelverfahren nach §§ 1, 37 FlurbG

Hochmössingen Eu Schild

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG
vom 15.08.2017


Öffentliche Bekanntmachung / Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 FlurbG

Neuordnungskarten (NOK) zum Download:
NOK Blatt 1 (mit Zeichenerklärung)
NOK Blatt 2
NOK Blatt 3
NOK Blatt 4
NOK Blatt 5
NOK Blatt 6
NOK Blatt 7
 

Erteilung einer Vollmacht
Sie möchten jemanden bevollmächtigen, um Ihre Interessen in der Flurneuordnung zu vertreten?
Dazu können Sie das Formular herunterladen, ausfüllen und die Unterschrift auf Ihrer Gemeinde- oder Ortschaftsverwaltung beglaubigen lassen.  


Landschaftspflegemaßnahmen
Schwabo vom 2.Juni 2016: "Feldlerche fühlt sich pudelwohl"

Im Zuge der Fluneuordnung wurden verschiedene Landschaftspflegemaßnahmen umgesetzt.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen zu den einzelnen Maßnahmentypen:
Buntbrache
Saumvegetation 
Extensivgrünland
Hecken und Feldgehölze



Wegebau

Artikel Schwarzwälder Bote vom 10.07.2014
"Ein Meilenstein in der Flurneuordnung

Wege- und Gewässerkarte (Stand 24.07.2013)


Vorläufige Besitzeinweisung

Karte des neuen Bestandes
Vorläufige Besitzeinweisung (Verwaltungsakt)
Überleitungsbestimmungen
Merkblatt



Allgemeine Verfahrensdaten      
Verfahrensfläche (ha) 711
Beteiligte 239
Flurstücke - alt 1687
Flurstücke - neu 633


Vorstand der Teilnehmergemeinschaft        
Joachim Schillinger (Vorstandsvorsitzender)
Stefan Hezel (Stv. Vorsitzender)
Monika Hezel
Georg Schillinger
Ralf Oesterle
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Team
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zuständige Stelle

die untere Flurneuordnungsbehörde

Untere Flurneuordnungsbehörde ist

  • für die Landkreise: das örtlich zuständige Landratsamt
  • für die Stadtkreise: das Landesamt für Geoinformationen und Landentwicklung
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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf
Wahl des Arbeitskreises
(Entwurf eines Wegekonzepts)
13.02.2006
Aufklärung der Eigentümer nach § 5(1) FlurbG 12.02.2007
Behördentermin nach § 5(2) FlurbG 31.01.2007
Anordnung (Flurbereinigungsbeschluss) 19.04.2007
Einleitung der Wertermittlung 31.03.2009
Genehmigung des Wege- und Gewässerplans 06.12.2010
Erster Spatenstich 28.04.2011
Bau der gemeinsch. Anlagen (1. Abschnitt) 2011
Wunschtermin Herbst 2012
Vorläufige Besitzeinweisung 01.09.2014
Bau der gemeinsch. Anlagen (2. Abschnitt) 2014
Anhörungstermin nach § 59 FlurbG 27.10.2017
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Bearbeitungsdauer

Ein Flurneuordnungsverfahren soll in der Regel nicht länger als zehn Jahre dauern.
Die Kernphase beschränkt sich meist auf fünf Jahre. Das ist die Phase, in der Änderungen im Gelände vorgenommen werden (Wegeausbau bis zur vorläufigen Besitzeinweisung).
Durch Änderungen der Ziele oder durch rechtliche Verzögerungen kann sich die Dauer erheblich verlängern. Die voraussichtliche Dauer des jeweiligen Verfahrens kann bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde erfragt werden.

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Weitere Hinweise

Weitere Informationen zum Thema Flurneuordnung erhalten Sie auf den Internetseiten der

Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg

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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen