Sperrmüll ist sperriger Restmüll, der nicht in die Restmülltonne passt. Haushaltsüblicher Sperrmüll kann zur Straßensammlung oder zur Direktanlieferung beim Entsorgungszentrum Oberndorf - Bochingen angemeldet werden. Dabei darf jeder Gegenstand nicht schwerer sein als 50 kg und Abmessungen von 2m x 1,5 m x 1m nicht überschreiten. Verwertbare Gegenstände wie Holz, Metalle und Elektrogeräte werden bei der Straßensammlung ebenfalls mitgenommen, jedoch von verschiedenen Fahrzeugen abgeholt. Bitte stellen sie diese daher getrennt vom restlichen Sperrmüll bereit. Infos zu diesen Müllarten finden Sie auf den entsprechenden Seiten. Erläuterungen zur Anmeldung zur Straßensammlung finden Sie hier.
Sperrige Abfälle aus Gebäuderenovierungen, Umbaumaßnahmen und aus Haushaltsauflösungen können nicht zur Straßensammlung angemeldet werden. Diese können gegen Gebühr beim Entsorgungszentrum in Oberndorf-Bochingen angeliefert werden.
Als Faustregel gilt: Zur Straßensammlung von Sperrmüll gehören nur solche sperrigen Gegenstände, die man auch bei einem Umzug mitnehmen könnte.
Das gehört zum Sperrmüll:
Polstermöbel, Matratzen, Federbetten, große Kunststoffteile, Kinderwagen, Spielzeug, Koffer, Skier, Teppiche, Regenfässer.
Das gehört nicht zum Sperrmüll (Straßensammlung):
Verwertbare Abfälle, Kartonagen, Kleinteile (auch verpackt in Säcke), Fenster, Türen, Rollläden, Fensterläden, Fassadenverkleidungen.
Hintergrundinformation:
Der im Landkreis Rottweil eingesammelte Sperrmüll wird auf dem Gelände des Entsorgungszentrum in Oberndorf-Bochingen umgeschlagen und nach Böblingen zur thermischen Behandlung in der Anlage des Zweckverbands Restmüllheizkraftwerk Böblingen (RBB) abtransportiert. An diesem Zweckverband ist der Landkreis Rottweil mit 12 % beteiligt, wodurch eine langfristige Entsorgungssicherheit gewährleistet ist.