Restmüll sind alle Abfälle, die nicht verwertet werden können. Die Abfuhr der grauen Restmülltonnen findet im Regelfall alle 14 Tage statt. Man kann den Abfuhrrhythmus jedoch auch auf vierwöchentlich umstellen und erhält dann einen Sparpunkt bei der Müllgebühr. Der entsprechende Restmüllbehälter wird mit einem gelben Deckel versehen. (Infos zu der Behälterzuteilung und zu den Gebühren erhalten Sie hier.) Für verstärkten Restmüllanfall, gibt es auf den Rathäusern rote Zusatzmüllsäcke zu kaufen. Diese können zu den Terminen der 2-wöchentlichen Abfuhr bereitgestellt werden. Außerdem kann Restmüll auch gegen Gebühr direkt auf der Mülldeponie in Oberndorf Bochingen angeliefert werden.
Das gehört zum Restmüll:
Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Windeln, Asche (ausgekühlt!), Leder, Gummi, Schaumstoff, Porzellan, Keramik, Steingut, Audio- und Videokasetten, Fotos, Negative, Dias, Staubsaugerbeutel, Verbandsmaterial, Tapeten, Teppichreste, Hygieneartikel, Aktenordner, Verschmutzte Verpackungen Hygieneartikel, Textilreste, Asche, Leder und verschmutzte Verpackungen
Das gehört nicht zum Restmüll:
Biomüll, Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Bauschutt, Steine, Schadstoffe, Elektro-, Kleingeräte, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
Hintergrundinformation:
Der im Landkreis Rottweil eingesammelte Restmüll wird auf dem Gelände der Mülldeponie in Oberndorf-Bochingen umgeschlagen und abtransportiert nach Böblingen, zur thermischen Behandlung in der Anlage des Zweckverbands Restmüllheizkraftwerk Böblingen (RBB) abtransportiert. An diesem Zweckverband ist der Landkreis Rottweil mit 12 % beteiligt, wodurch eine langfristige Entsorgungssicherheit gewährleistet ist.