Grüngut

Pflanzliche Gartenabfälle können, sofern sie nicht vom Gartenbesitzer selbst kompostiert werden, an den vom Landkreis eingerichteten Sammelstellen abgegeben werden. Das gesammelte Grüngut wird gehäckselt und abgesiebt. Bei der Siebung entsteht eine holzige Grobfraktion und eine Feinfraktion. Die Grobfraktion wird in einem Biomasse-Heizkraftwerk energetisch verwertet und die Feinfraktion wird in der Landwirtschaft verwertet / ausgebracht.

Das gehört zum Grüngut:

Hecken-, Baum- und Strauchschnitt, Laub, Rasen- und Grasschnitt, Vertikutierreste, Blumen, Weihnachtsbäume, Abraum von Beeten, Äste (max 20 cm Durchmesser)

Das gehört nicht zum Grüngut:

Speise- und Lebensmittelreste, Kaffee- und Teefilter, Brotreste, Fallobst, Kleintiermist, Bretter, Latten, verfaultes Bauholz

Sammelstellen

Für Grüngut gibt es im Landkreis Rottweil zwei ganzjährig geöffnete Sammelstellen und 28 saisonal geöffnete Sammelstellen, die in der Zeit vom 01. März bis 15.November geöffnet sind.   Informationen zu den Standorten und Öffnungszeiten dieser Sammelstellen finden Sie hier.