Altholz

Bei der Erfassung und Verwertung wird Altholz in 4 Kategorien eingeteilt: A1 für naturbelassenes Holz (z.B. Paletten), A2 und A3 für behandeltes Holz aus dem Innenbereich (z.B.Holzmöbel und Möbelteile, Innentüren, Arbeitsplatten) und A4 für behandeltes Holz aus dem Außenbereich, Konstruktionsholz (z.B. Dachstühle) und imprägniertes Holz (z.B. Jägerzäune, Fenster).

In privaten Haushalten wird im Regelfall hauptsächlich Holz der Kategorien A1 – A3 und dabei vor allem Möbelholz anfallen. Dieses kann bei der Straßensammlung angemeldet werden. Sonstige Hölzer insbesondere Holzabfälle aus Bau- und Umbaumaßnahmen müssen über private Entsorgungsunternehmen entsorgt werden oder auch auf der Deponie Bochingen gegen Gebühr angeliefert werden.

Das gehört zur Straßensammlung von Altholz:

Möbel und Möbelteile (auch beschichtet) wie Tische, Stühle, Schränke, Regale, Küchenmöbel, Weidenkörbe

Das gehört nicht zur Straßensammlung von Altholz:

Spanplatten, Balken und Bretter, Fenster, Türen, Fensterläden, Fassadenverkleidungen. Holzgegenstände aus dem Außenbereich, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, wie Jägerzäune, Sichtschutzelemente und Palisaden

Holz bitte getrennt bereitstellen!

Stellen Sie Holzteile für die Straßensammlung bitte getrennt vom anderen Sperrmüll bereit, da das Holz von einem gesonderten Fahrzeug abgeholt und einer Verwertung zugeführt wird.