Dienstleistung

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere in der Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und deren volle, wirksame gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Menschen mit Behinderung sollen befähigt werden, ihre Lebensplanung und Lebensführung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen können.

Gesamtplan

Die Gesamt- /Teilhabeplanung bei Volljährigen erfolgt durch das Team Teilhabemanagement, das zum Kreissozialamt gehört.

Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens wird der persönliche Unterstützungsbedarf ermittelt. Im persönlichen Gespräch werden auch die Leistungen festgelegt. Dies unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation des Menschen mit Behinderung und seiner Wünsche.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistung erbracht. Es besteht die Möglichkeit die Leistungen der Eingliederungshilfe auch in Form eines Persönlichen Budgets in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Gesamt- /Teilhabeplanung wird über das Persönliche Budget beraten.

Für die Gesamt-/Teilhabeplanung bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugend- und Versorgungsamtes zuständig.

Einen Überblick über wichtige Leistungen der Eingliederungshilfe geben die nachfolgenden Richtlinien:

Richtlinien für die Förderung fachlich betreuter Wohnformen für erwachsene behinderte Menschen

Richtlinien für die Durchführung des Begleiteten Wohnens für erwachsene behinderte Menschen in Familien

Richtlinien für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege

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